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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Krav Maga Base GmbH (nachfolgend: „Julian Kramar“ genannt) und Kursteilnehmern
    von Julian Kramar, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Kursteilnehmer sind Personen, die einen Mitgliedsvertrag mit Julian Kramar abgeschlossen, die eine
    10er Karten erworben oder ein Seminar oder einen Lehrgang bei Julian Kramar gebucht haben.
  2. Rechte und Pflichten der Kursteilnehmer
    Die Kursteilnehmer sind berechtigt, an dem von der Krav Maga Base GmbH angebotenen Krav Maga Training teilzunehmen und hierzu die bereitgestellten Trainingsräume
    während der Trainingszeiten zu benutzen.
    Die Kursteilnehmer können die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht auf Dritte übertragen.
    Durch die Teilnahme am Kurs oder der Erreichung einer Graduierung erwerben Kursteilnehmer nicht das Recht, das Erlernte in selbstständiger Weise zu unterrichten.
    Die Kursteilnehmer verpflichten sich, sämtliche Trainingsräume, Einrichtungen sowie zur Verfügung gestellte Trainingsutensilien pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden
    unverzüglich anzuzeigen. Die Kursteilnehmer verpflichten sich, bei der Ausübung der Trainingstechniken stets die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen und den Anweisungen
    der Instructor (Trainer) stets Folge zu leisten.
    Die Kursteilnehmer verpflichten sich, jede Veränderung ihrer persönlichen Daten (z.B. Anschriftenänderung, Änderung der Bankverbindung usw.) Julian Kramar unverzüglich
    mitzuteilen.
  3. Voraussetzungen einer Kursteilnahme
    3.1. Gesundheit
    Die Kursteilnehmer, bzw. deren gesetzliche Vertreter, versichern, sportgesund und uneingeschränkt sporttauglich zu sein. Im Zweifelsfall haben Kursteilnehmer vor der Aufnahme
    des Trainings einen Arzt zu konsultieren. Julian Kramar kann die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen. Stellen sich gesundheitliche Einschränkungen während
    der Vertragslaufzeit ein, sind sie von dem Kursteilnehmer oder der Kursteilnehmerin unverzüglich mitzuteilen. Jedes Unwohlsein, Schmerzen, Verletzungen, Schwindel,
    Krankheitsgefühle, Durst bzw. Überhitzung während des Trainings sind unaufgefordert anzuzeigen.
    3.2. Polizeiliches Führungszeugnis
    Julian Kramar unterrichtet Krav Maga Techniken und Vorgehensweisen, die zur Selbstverteidigung bestimmt sind. Mit Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrags bestätigen
    Kursteilnehmer, ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis zu haben. Julian Kramar behält sich das Recht vor, die Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses zu
    verlangen.
  4. Kurse
    4.1. Kurstermine
    Die aktuellen Kurstermine werden auf der Homepage von Julian Kramar unter „www.krav-maga-base.de“ bekanntgegeben. Julian Kramar behält sich vor, die bei Vertragsabschluss
    angegebenen Trainingszeiten mit einer angemessenen Vorankündigung zu ändern.
    4.2. Kursorte
    Julian Kramar bietet Kurse am Standort Hildesheim an. Die Mitgliedschaft bei Julian Kramar berechtigt während der Vertragslaufzeit zur Teilnahme an den Kursen in Hildesheim.
    4.3. Trainingspause
    An den gesetzlichen Feiertagen sowie in einem Zeitraum von bis zu drei Wochen während der Weihnachtsfeiertage bzw. des Jahreswechsels findet kein Training statt. Weiterhin
    behält sich Julian Kramar das Recht vor, jährlich für die Gesamtdauer von weiteren drei Wochen aufgrund von Urlaub und Weiterbildungsmaßnahmen während dieser
    Zeiträume den oben genannten Standort zu schließen.
    4.4. Absage von Kursen
    Julian Kramar ist berechtigt, Kurse aus bestimmten Gründen vor Beginn abzusagen. Gründe für die Absage der Kurse können vorliegen, wenn die Kurse keine ausreichende
    Teilnehmerzahl erreichen (mind. 4 Teilnehmer) oder der Instructor (Trainer) arbeitsunfähig erkrankt. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund der Absage des Kurses bestehen
    nicht.
  5. Beginn, Dauer & Ende der Mitgliedschaft
    Vertragsbeginn ist das auf dem „Anmeldeformular zur Mitgliedschaft bei Julian Kramar Krav Maga GmbH“ eingetragene Datum. Der Vertrag verlängert sich automatisch um
    einen Monat, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf des Vertrages in Textform gekündigt wird.
    Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. So berechtigen z.B. extremistisches Verhalten der Kursteilnehmer (Krav Maga
    ist jüdischen bzw. israelischen Ursprungs. Antisemitische Ansichten sowie Ansichten, die die Existenzberechtigung des Staates Israel in Frage stellen, sind daher nicht akzeptabel)
    oder durch Kursteilnehmer begangene Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit Julian Kramar zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft. Dem Kursteilnehmer
    oder der Kursteilnehmerin steht insbesondere dann ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn er oder sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegt, wonach eine nach
    Vertragsschluss aufgetretene Krankheit oder Verletzung die Teilnahme am Krav Maga Training dauerhaft verbietet oder unmöglich macht.
  6. Rücktritt (nur für Seminare und Lehrgänge)
    Im Falle des Rücktritts von einem Seminar/Lehrgang bis 7 Tage vor Beginn des Seminars/Lehrgangs sind 40 % der Seminar-/Lehrgangsgebühren zur Zahlung fällig. Erfolgt
    der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt, sind die vereinbarten Seminar-/Lehrgangsgebühren in voller Höhe zu zahlen. Weist der Kursteilnehmer nach, dass ein geringerer
    oder kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
  7. Mitgliedsbeiträge
    Bei Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages bei Julian Kramar wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von 49,90 € fällig. Diese wird mit dem ersten Mitgliedsbeitrag erhoben.
    Die auf dem „Anmeldeformular zur Mitgliedschaft bei Krav Maga Base GmbH“ vereinbarten monatlichen Kursbeiträge sind jeweils im Voraus zum 01. des jeweiligen Monats
    zur Zahlung fällig. Die Kursbeiträge werden per Lastschrift vom Konto des Kursteilnehmers eingezogen. Der Kursteilnehmer wird Julian Kramar hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat
    erteilen.
    Sind Kursteilnehmer für zwei aufeinander folgende Monate mit der Zahlung der Monatsbeiträge in Verzug oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt,
    mit der Zahlung der Monatsbeträge in Höhe eines Betrages in Verzug, der die Monatsbeiträge für zwei Monate erreicht, werden sie bis zur Zahlung der ausstehenden
    Beiträge nicht für die Teilnahme am Kurs zugelassen. Ein Anspruch auf Verringerung der Kursbeiträge aufgrund versäumter Kurstermine besteht nicht.
  8. Haftung
    Julian Kramar schließt mit den im Folgenden dargestellten Ausnahmen jegliche Haftung für Schäden der Kursteilnehmer aus. Dies gilt insbesondere für den Verlust von
    Wertgegenständen. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    wenn diese Schäden auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seitens Julian Kramar oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner
    gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
    seitens Julian Kramar oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen. Ausgenommen von
    diesem Haftungsausschluss ist ferner eine Haftung für fahrlässig verursachte Schäden, die auf der Verletzung einer Pflicht beruhen, die für die ordnungsgemäße Erfüllung
    des Vertrages wesentlich ist und auf deren Erfüllung die Kursteilnehmer regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung von Julian Kramar der Höhe nach auf den
    vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  9. Hinweise
    Der Abschluss einer Unfallversicherung liegt im Ermessen des Kursteilnehmers. Der Abschluss einer solchen Versicherung wird dem Kursteilnehmer jedoch angeraten, da er
    sich zu einer Kontaktsportdisziplin anmeldet, bei der Verletzungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.
    Der Kursteilnehmer wird darauf hingewiesen, dass die missbräuchliche Anwendung der erlernten Techniken strafbar sein kann. Er hat selbst dafür Sorge zu tragen, sich stets
    im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu bewegen. Dies gilt insbesondere bei der Ausübung des Notwehrrechts (§ 32 StGB).
  10. Schlussbestimmungen
    Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
    Julian Kramar ist jederzeit zur Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft berechtigt. Änderungen werden wirksam, wenn Julian Kramar
    den Kursteilnehmer auf die Änderung hinweist oder ihm die geänderte Fassung zur Verfügung stellt und der Kursteilnehmer nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen widerspricht.